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Beschwerdeverfahren

Unser Ziel ist es, allen Studierenden eine positive und bereichernde Lernerfahrung zu bieten. Wenn Sie Bedenken zu Ihrem Studiengang, unseren Einrichtungen oder unserem Service haben, können Sie diese über unser Beschwerdeverfahren mitteilen. Dort erfahren Sie, wie wir mit Ihrem Anliegen umgehen und welche Schritte wir unternehmen, um eine faire und zeitnahe Lösung zu finden.

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anyaberkut / Getty Images

Beschwerden von Studierenden

Ziele

Bereitstellung eines Verfahrens zur Bearbeitung von Beschwerden von Studierenden und Aufrechterhaltung der von den Vergabestellen und den internen Qualitätssicherungsverfahren des Colleges geforderten Standards.

Vorgaben

  • Überblick über das Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden von Studierenden am European College of Business and Management.
  • Leitlinien zur Rolle des internen Prüfers.

Überblick

  • Beschwerden werden so schnell wie möglich bearbeitet.
  • Beschwerden werden so weit wie möglich vertraulich behandelt.
  • Sowohl der Beschwerdeführer als auch die Person, die die Beschwerde bearbeitet, sollten in allen Phasen schriftliche, datierte Aufzeichnungen führen.
  • Wenn möglich, sollte eine Beschwerde zunächst die informelle Phase durchlaufen, bevor sie in die formelle Phase übergeht.

 

Dieses Verfahren ist in allen Studienhandbüchern zu finden.

Das Verfahren ist für alle Beschwerden anzuwenden, mit Ausnahme von Beschwerden im Zusammenhang mit Bewertungsentscheidungen und Chancengleichheit/Belästigung.

 

  1. Wenn eine Beschwerde weder sehr schwerwiegend ist noch sofortiges Handeln erfordert, kann die Angelegenheit über das System der Studentenvertreter vorgebracht werden.
     
  2. Ist dies nicht angemessen, kann die Beschwerde informell durch ein direktes Gespräch mit der zuständigen Person (dies kann der Tutor, der Kursleiter oder eine andere* Person sein, je nach Entscheidung des Beschwerdeführers) vorgebracht werden. Die Beschwerde kann an dieser Stelle geklärt werden.
     
  3. Wenn die Beschwerde schwerwiegenderer Natur ist und/oder wenn der Beschwerdeführer sich nicht in der Lage sieht, die Beschwerde wie in Schritt 2 informell vorzubringen, kann eine formelle Beschwerde wie folgt eingereicht werden:

    1. Die Beschwerde sollte schriftlich an den zuständigen Vorgesetzten oder den Programmmanager gerichtet werden. Die Beschwerde wird innerhalb von 3 Tagen schriftlich bestätigt.  Innerhalb derselben Frist werden die Personen, gegen die sich die Beschwerde richtet, über die Art der Beschwerde informiert; ebenso darüber, dass eine Untersuchung der Beschwerde stattfinden wird.
       
    2. Die mit der Beschwerde befasste Person wird die Beschwerde untersuchen. Bei Interessenkonflikten kann ein unabhängiger Untersuchungsbeauftragter ernannt werden. Alle beteiligten Parteien (einschließlich der Personen, gegen die sich die Beschwerde richtet) werden aufgefordert, sich zur Begründetheit der Beschwerde zu äußern.
       
    3. Die mit der Beschwerde befasste Person schließt die Untersuchung ab, zieht eine Schlussfolgerung und teilt diese allen betroffenen Parteien in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen schriftlich mit.
       
    4. Das Ergebnis der Untersuchung wird protokolliert und archiviert, und gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen ergriffen.
       
  4. Ist der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis von Stufe 3 nicht zufrieden, kann er innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Schlussfolgerung (siehe 3.iii) schriftlich beim Direktor Berufung einlegen.
     
  5. Der Direktor prüft die Beschwerde und antwortet in der Regel innerhalb weiterer fünf Werktage auf die Berufung. Das Ergebnis wird protokolliert und archiviert.
     
  6. Ist der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis von Stufe 5 nicht zufrieden, kann er innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Antwort des Direktors schriftlich beim Vorstandsvorsitzenden des Kollegiums Berufung einlegen.
     
  7. Der Vorsitzende prüft die Beschwerde und antwortet in der Regel innerhalb weiterer fünf Werktage auf die Berufung. Das Ergebnis wird protokolliert und archiviert.
     
  8. Die Entscheidung des Vorsitzenden ist endgültig.
     

*„Sonstige“ kann ein Ausbildungsleiter oder eine andere verantwortliche Person innerhalb eines Partnerunternehmens sein. Im Falle einer solchen Beschwerde wird diese so schnell wie möglich und vor Einleitung weiterer Maßnahmen dem zuständigen Programmanager zur Kenntnis gebracht.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Programmmanager auf.